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Informativer Auszug der Transportbedingungen

Reisebedingungen
der MOBY S.p.A für die Beförderung von Passagieren mit und ohne Fahrzeug
Mit dem Begriff “Passagier” werden alle Personen bezeichnet, die aufgrund der vorgezeigten Transporttickets befördert werden, entsprechend den
Allgemeinen Transportbedingungen für Passagiere und Fahrzeuge, die in den Hafenbüros oder an Bord der Schiffe erhältlich sind. Mit dem Begriff
“ Transportunternehmen” und/oder “Gesellschaft” wird das Unternehmen MOBY S.p.A. - Geschäftssitz: Via Conservatorio, 17 - 20122 Milano - Italien (C.F. 04846130633 - P.I.13301990159) bezeichnet. Das Transportunternehmen verpflichtet sich, die Passagiere und Fahrzeuge gemäß den vorgenannten allgemeinen Transportbedingungen zu befördern. Mit der Bestellung oder dem Kauf der betreffenden Fahrkarte (auch telefonisch) erklärt jeder Passagier ausdrücklich, diese Bedingungen in Kenntnis genommen zu haben und er verpflichtet sich, sie in vollem Umfang einzuhalten.
1.-TRANSPORTREGELUNGEN: Der Beförderungsvertrag zwischen dem Transportunternehmen und den Passagieren unterliegt italienischem Recht,
sofern die nachfolgenden Reisebedingungen keine anderslautenden Regelungen enthalten. Das Transportunternehmen haftet nicht für Schäden, die
entstehen durch Streik, durch fehlende und/oder verspätete Fahrten wegen schlechten Wetterbedingungen, durch technische oder mechanische Defekte am Schiff, durch Zwischenfälle, die vom Transportunternehmen nicht zu vertreten sind, durch Quarantäne, Krieg und jede Form der höheren Gewalt. Das Transportunternehmen behält sich das Recht vor, Abfahrtszeiten, Konditionen und Tarife ohne Vorankündigung zu ändern. Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten sind auf der Basis der Distanzen der einzelnen Häfen kalkuliert. Das Transportunternehmen hat etwaige Verzögerungen die durch den Hafenbetrieb entstehen, nicht zu verantworten. Der geplante Schiffseinsatz kann jederzeit seitens des Transportunternehmens ohne Angabe von Gründen verändert werden. Bitte nehmen Sie einen gültigen Prospekt mit, denn darin befinden sich u.a. wichtige Telefonnummern.
2.-TICKETS: Das Ticket ist namentlich ausgestellt, nicht übertragbar und nur für die im Ticket genannten Überfahrten gültig. Der Passagier muss das
Ticket aufbewahren und auf Verlangen einem Offizier oder dem Vertreter des Transportunternehmens vorzeigen. Liegt kein gültiger Fahrschein vor, wird der doppelte Fährpreis erhoben und evtl. Schadensersatz gefordert. Bestätigungen von Reisebüros für Überfahrten in Form eines Briefes können nicht akzeptiert werden. Bei nicht korrekten Angaben über Personenzahl, Fahrzeuge etc., muss der Differenzbetrag an Ort und Stelle nachgezahlt werden. Bei falschen Längen - u. Höhenangaben kann eine Warteliste erforderlich und die Einschiffung verweigert werden. Open- Date- Tickets können nicht ausgestellt werden.
3.-STORNIERUNGEN/ERSTATTUNGEN: Für Stornierungen werden Gebühren in Rechnung gestellt, unabhängig ob das Ticket bereits ausgestellt
wurde oder nicht. Diese sind wie folgt: SARDINIEN und KORSIKA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises ; 29 Tage – 3 Tage vor Abfahrt:
20% des Reisepreises; ab 48 Std. – 1 Std. vor Abfahrt: 50% des Reisepreises; bei Nichterscheinen oder späterer Stornierung 100% Gebühr. ELBA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29 Tage – 10 Tage vor Abfahrt: 20% des Reisepreises. Bei späterer Stornierung keine Erstattung. Das Ticket kann, wenn es vor der gebuchten Überfahrt storniert und entsprechend neu eingebucht wurde, im Ausstellungsjahr zu einer Überfahrt nach Elba genutzt werden (evtl. Preisdifferenzen etc. werden berechnet). Ist keine Stornierung erfolgt, erlischt dieser Anspruch.
PEX-TARIFE und AUTOTARIF 1 €:
siehe Punkt 6.
4.-VERLUST DES TICKETS: Der Verlust oder Diebstahl eines Tickets muss sofort der Buchungsstelle gemeldet werden. Ersatztickets dürfen nur
gegen Bezahlung ausgestellt werden. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Vorlage des MOBY Lines Ersatztickets 3 Monate nach Abfahrtstermin und
nach vorheriger Überprüfung der nicht benutzten Originaltickets.
5.-UMBUCHUNGEN/ERSTATTUNGEN: Pro Umbuchung werden € 10,00 (zusätzlich zum evtl. erforderlichen Aufpreis für Änderungen in der
Saisonzeit, Personenanzahl oder Fahrzeugwechsel) fällig. Tickets die von Hand abgeändert und nicht mit dem MOBY Lines Europe – Stempel versehen sind, werden nicht akzeptiert. PEX – TARIFE und AUTOTARIF 1 €: siehe Punkt 6. Erstattungen können nur innerhalb 4 Wochen und gegen Vorlage aller Originale bei der Agentur beantragt werden, bei der das Ticket gekauft wurde und wenn diese von der zuständigen Hafenagentur oder dem Zahlmeister im Ticket mit Datum, Stempel und Unterschrift bescheinigt sind (pro Strecke). Bei Teilstornierungen werden Gebühren lt. Punkt 3
(Stornobedingungen) fällig. Erstattungen für Strecken- oder Abfahrtsänderungen vor Ort k önnen nicht vorgenommen werden.
6.- PEX TARIFE und AUTOTARIF 1 €: Nur begrenzte Verfügbarkeit, nur gültig im Tarif Best Price A. SARDINIEN und KORSIKA: Keine
Rückerstattung bei Storno oder Nichtantritt der Reise/Teilstrecke. Umbuchung möglich gegen Gebühr (10 € Korsika, 20 € Sardinien pro Fahrt) zuzüglich des evtl. erforderlichen Differenzbetrages. ELBA+SARDINIEN VIA KORSIKA: Die Sondertarife sind weder umbuchbar noch können Sie erstattet werden.
7.-EINSCHIFFUNG: Muss spätestens 90 Min. vor Abfahrt erfolgen (ohne Fahrzeug mind. 30 Min. vorher).
8.-FAHRZEUGE/BESONDERHEITEN: Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Fahrzeug-Kategorien. A) Gasangetriebene Fahrzeuge müssen bei der
Buchung und Einschiffung gesondert angemeldet werden. B) Die Alarmanlagen der Fahrzeuge müssen auf dem Schiff ausgeschaltet sein. C.) Bei der
Längen- und Höhenangabe benötigen wir die Gesamtmaße der einzelnen Fahrzeuge inkl. evtl. Heck- und Dachträger. Kat. 1 und 2 ist nur für Fahrzeuge unter 1,85m Höhe erlaubt. Der Überhöhenzuschlag ist hier nur für Dachgepäck erlaubt. Fahrzeuge ohne Dachgepäck ab 1,86m Höhe (lt. Kfz-Schein) müssen generell als Sonder- Kfz angemeldet werden und zuzüglich ab 2,21 m Höhe einen Überhöhenzuschlag (wenn ausgeschrieben) zahlen. Bei falschen Angaben und/oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann eine Warteliste erforderlich und die Bef örderung verweigert werden.
9.-KINDER UND JUGENDLICHE: Bis einschl. 17 J. erfolgt die Beförderung nur in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder unter 4 Jahren in
Begleitung ihrer Eltern sind im Preis eingeschlossen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz oder ein Kabinenbett. Kinder von 4 - einschl. 11 J. erhalten 50% Erm. auf den Passagiertarif (ohne Taxen).
10.-HAUSTIERE: Hunde und Katzen müssen geimpft sein (Impfzeugnis erforderlich). Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der Länder. Hunde
müssen an Bord einen Maulkorb tragen und dürfen nicht in die Kabine und in die Gesellschaftsr äume.
11.-WICHTIGER HINWEIS: Folgend L.D. Nr. 251 vom 13.10.1999 und in Bezug auf die EU-Anweisung 98/41 vom 18.06.1998 haben wir unseren
Kunden folgendes bekannt zu geben: ART. 4 PASSAGIER - INFORMATION Jeder Passagier, der spezielle Hilfe oder Assistenz in einer Notfallsituation benötigt, muss sofort bei der Einschiffung das Transportunternehmen davon in Kenntnis setzen. Alle Passagiere müssen bereits bei der Reservierung folgende Angaben machen: Familienname, Vorname (oder Initial), Geschlecht, Alters-Kategorie (Baby, Kind, Erw.) Jegliche Änderung in Bezug auf die obigen Angaben, die im Zeitraum zwischen Reservierung und Überfahrt eintritt, ist sofort mitzuteilen. Die persönlichen Daten werden nur für die vorgesehene Zeit und in Bezug auf die EU-Anweisung verwendet. Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder haftet der Reisende. Kosten, die durch das Fehlen gültiger Reisepapiere entstehen, k önnen vom Transportunternehmen in Rechnung gestellt werden.
12.-KABINEN- UND LIEGESESSELBUCHUNGEN: Passagiere mit Kabinen- und Liegesesselreservierung müssen sich sofort nach der Einschiffung
an der Rezeption des Schiffes melden. 90 Min. nach Abfahrt werden die Pl ätze an Warteliste -Passagiere weitergegeben.
13.-HAFENTAXEN, ZUSCHLÄGE UND ÖRTLICHE STEUERN: Sind im Passagepreis nicht eingeschlossen und werden gesondert bei der
Buchung berechnet. Änderungen sind jederzeit möglich.
14.-VERSICHERUNGEN: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiser ücktrittskostenversicherung.
15.-RESERVIERUNGEN: Reservierungen für die Fähren des Transportunternehmens erfolgen über MOBY Lines Europe GmbH, Wilhelmstr. 36-38,
65183 Wiesbaden oder über andere Agenturen des Transportunternehmens.
16.-GERICHTSSTAND: Neapel. Es gilt italienisches Recht.
MOBY - Via Conservatorio, 17 - 20122 Milano - Italien (C.F. 04846130633 P.I.13301990159).


Informativer Auszug der Transportbedingungen

Im Folgenden wird ein informativer Auszug der Transportbedingungen aufgeführt, der für Sie nützlich sein kann. An anderer Stelle werden dieselben Bedingungen vollständig wiedergegeben.
Der Transport wird von der Tirrenia unter den Konditionen, die von den "Vorschriften für den Transport von Passagieren und Gepäck" und den "Vorschriften für den Transport von Kraftfahrzeugen und Passagieren", welche auch in den Büros der Gesellschaft und des Bordkommandos aushängen, und unter den Konditionen, die von der italienischen Schifffahrtsordnung oder, sollten die Bestimmungen der Ordnung fehlen und keine entsprechenden anwendbar sein, von den Artikeln des italienischen Gesetzbuches vorgesehen sind, übernommen.
Mit dem Erwerb des Fahrscheins werden diese Konditionen in jeder Hinsicht anerkannt.
PREISE, GEBÜHREN UND BUCHUNG
Alle Preise enthalten bereits MwSt (falls zu zahlen) und Gebühren. Bei dem Erwerb des Fahrscheins sind neben den Kosten für die reine Überfahrt auch die Vorverkaufsgebühren und die Gebühren für die Platzkarte oder den Garagenstellplatz zu entrichten. Diese Gebühren unterliegen keinerlei Preisnachlass oder Vergünstigung und sind im Falle einer Umbuchung oder Stornierung nicht rückzahlbar.
Die Buchungskosten liegen bei € 3,87 pro Person und bei € 5,42 pro Kraftfahrzeug.
An den Fahrkartenschaltern der Tirrenia und den konventionierten Reisebüros können Platzkarten und Garagenstellplätze weit im Voraus gebucht werden. Der endgültige Fahrschein muss nicht gleichzeitig erworben werden, mit Ausnahme des Zeitraums vom 15. Mai bis zum 15. September, in dem lediglich der Erwerb endgültiger Fahrscheine gestattet ist, sollten sie für den Zeitraum zwischen dem 15. Juni und dem 15. September gültig sein.
Für Buchungen, die direkt von dieser WEB-Seite aus oder telefonisch über das Reservierungs- und Informationszentrum ausgeführt werden, gelten die auf den entsprechenden Seiten angegebenen Informationen.
Die gebuchten Plätze sind bis zu dem auf dem Buchungsschein angegebenen Fälligkeitsdatum gültig; sollte bis zu diesem Fälligkeitsdatum kein Fahrschein erworben worden sein, werden die zugeteilten Plätze automatisch storniert und die bereits gezahlten Beträge können in keinem Fall zurückgezahlt werden.
Im Falle einer Bestätigung und somit einer Umwandlung der Buchung in einen endgültigen Fahrschein fallen keine weiteren Vorverkaufsgebühren oder Gebühren für die Platzkarte oder den Garagenstellplatz an, da sie bereits mit der Buchung entrichtet worden sind.
EINSCHIFFUNG
Sollte Ihre Reise eine italienische Anlegestelle zum Ziel haben und sollten Sie kein Auto mit sich führen, reicht es, wenn Sie sich mindestens eine Viertelstunde vor der Abfahrt am Kai einfinden.
Sollten Sie sich auf dem Weg nach Tunis befinden, müssen Sie sich mindestens eine Stunde vor der Abfahrt auf dem Kai einfinden, um die Grenzformalitäten zu erledigen.
Sollten Sie ein Auto mit sich führen, müssen Sie sich mindestens zwei Stunden vor der Abfahrt am Schiff einfinden; nach Ablauf dieser Frist verfällt das Einschiffungsrecht. Falls die Einschiffung an der Anlegestelle in Tunis erfolgt, muss 48 Stunden vor der Abfahrt Kontakt mit dem Büro der Gesellschaft im Hafen aufgenommen werden.
STORNIERUNG DER REISE UND RÜCKERSTATTUNG DES FAHRSCHEINS
Sollten Sie die Reise absagen, haben Sie das Recht auf die Rückerstattung des Überfahrtpreises abzüglich folgender Stornierungsgebühren:
• 10% für Überfahrten, die bis zu einem Tag vor Abfahrt des Schiffs storniert werden;
• 25% für Überfahrten, die am Tag der Abfahrt des Schiffs storniert werden
Im Falle einer Stornierung muss der Anspruch auf Rückerstattung innerhalb von sechs Monaten nach geplanter Abfahrt geltend gemacht werden, da er ansonsten verfällt.
Sollte die Reise nicht storniert werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
EXKLUSIVE KABINENNUTZUNG
Wenn Sie eine Kabine exklusiv nutzen möchten, ist für jedes nicht belegte Bett die Hälfte des vollen Preises zu zahlen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in einigen Jahreszeiten keine Kabinen zur Exklusivnutzung zur Verfügung zu stellen.
BORDKONTROLLEN
Sollte sich während der Überfahrt herausstellen, dass ein Reisender nicht mit dem Vergünstigungsbeleg ausgestattet ist, der den von der Ausgabestelle gewährten reduzierten Preis des Fahrscheins rechtfertigt, ist er dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem reduzierten und dem vollen Preis mit einem Aufschlag von 100% zu zahlen.
MITGEFÜHRTE KRAFTFAHRZEUGE
Die entsprechenden Preise enthalten bereits die Ein- und Ausschiffungskosten.
MITGEFÜHRTES AUTO
Die Preisgruppen sind folgende:
1. Gruppe: bis zu einer Länge von 4 Metern;
2. Gruppe: länger als 4 Meter.
Für Kraftfahrzeuge, die mit oder ohne Gepäck auf dem Dach eine Höhe von 1,80 Metern überschreiten, gelten die Tarife für "Wohnwagen".
Bei dem Erwerb des Fahrscheins muss der Transport von Fahrzeugen mit Flüssiggasantrieb angegeben werden. Wer die Angabe dieser Information versäumt, verliert das Recht zur Einschiffung.
Kraftfahrzeugen, die nicht zugelassene gefährliche oder gesundheitsschädliche Waren oder Behälter mit entflammbarem Inhalt im Allgemeinen transportieren, ist die Einschiffung nicht gestattet.
WOHNWAGEN, KLEINBUSSE, KLEINTRANSPORTER, GEPÄCKANHÄNGER, BOOTSANHÄNGER, REISEMOBILE
Für alle oben aufgeführten Fahrzeuge gelten die Preise pro Linearmeter. Teile über oder unter 25 cm werden jeweils zum halben Meter auf- oder abgerundet. Für Kleinbusse mit mehr als 8 Sitzen gelten die Tarife für "Autobusse". Kleintransporter mit mehr als 15 cbm Volumen gelten als kommerzielle Fahrzeuge und müssen mit einem Frachtbrief verschickt werden.
BUSSE
Befördern sie Passagiere, gelten die Preise pro Linearmeter; andernfalls fallen sie in die Kategorie der kommerziellen Fahrzeuge und müssen mit einem Frachtbrief verschickt werden.
BOOTE ODER ANDERE OBJEKTE AUF DEM DACH MITGEFÜHRTER AUTOS
Sollte ein Auto die Gesamthöhe von 1,80 Metern überschreiten, gilt für das Fahrzeug der Tarif für "Wohnwagen". Außerdem sind die Zusatzkosten für Boote und andere auf dem Dach mitgeführte Objekte zu entrichten.
Ü berschreitet die Länge des Bootes die Länge des Autos, werden Zusatzkosten fällig, die auf der Basis der zusätzlichen Länge errechnet werden.
Für per Hand mitgeführte Surfbretter, Kanus und Fahrräder sind die jeweiligen Zusatzkosten für "Surfbretter" oder "Fahrräder" zu entrichten.
Der Transport von Surfbrettern, kleinen Booten, Kanus und Gepäckstücken, die auf dem Dach mitgeführter Autos transportiert werden, ist kostenfrei, wenn sie die Länge des Autos und die maximale Gesamthöhe von 1,80 Metern nicht überschreiten.
MITGEFÜHRTE GEPÄCKSTÜCKE
Handgepäck kann in die Kabine oder an den zugewiesenen Platz mitgenommen werden. Es werden nur Handgepäckstücke als solche angesehen, wenn sie ausschließlich persönliche Gegenstände enthalten. Gepäck, das auf Grund seiner Größe nicht in der Kabine untergebracht werden kann, muss im Gepäckraum abgegeben werden.
Nicht sperrige Wertgegenstände oder Geld können kostenlos im Büro des Bordkommissars untergebracht werden.
MITGEFÜHRTE HAUSTIERE
Der Transport von Hunden und Katzen ist möglich. Hunde müssen mit einem Maulkorb ausgestattet sein und werden während der Reise im Schiffshundezwinger untergebracht. Die Unterbringung von Hunden kleiner Größe in der Kabine ist mit vorheriger Genehmigung des Kapitäns erlaubt. Katzen können in kleinen Käfigen oder Katzenkörben mitgeführt werden. Die Besitzer sind während des Transports für Unterhalt und Pflege der Tiere sowie für jegliche Risiken verantwortlich.
Folgende Dokumente sind für mitreisende Tiere erforderlich:
• für alle Überfahrten: ein tierärztliches Attest, das bescheinigt, dass das Tier nicht von Krankheiten befallen ist;
• für Überfahrten nach Sardinien: außer oben genanntem, ein tierärztliches Attest, das die Impfung gegen Tollwut bescheinigt;
• für Überfahrten nach Tunis: außer erstgenanntem, das in jedem Fall bescheinigen muss, dass das Tier während der letzten sechs Wochen keine ansteckenden Krankheiten hatte, auch ein tierärztliches Attest, das die Impfung gegen Tollwut bescheinigt, und wenigstens einen Monat, aber keinesfalls mehr als sechs Monate vor der Abfahrt ausgestellt wurde.
DOKUMENTE FÜR DAS AUSLAND

Sollten Sie nach Tunis reisen, müssen Sie über die für Tunesien erforderlichen Einreisedokumente verfügen. Die Gesellschaft ist von jeglicher Verantwortung entbunden, sollten Sie auf Grund fehlender oder mangelhafter Dokumente nicht ausschiffen können.

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Via G.Cacciò n.64 - 57037 Portoferraio (Isola d'Elba)
Tel. +39.0565.930980 Fax +39.0565.930981 - E.mail: info@elbaholiday.it