
Informativer
Auszug der Transportbedingungen
Reisebedingungen
der MOBY S.p.A für die Beförderung von Passagieren
mit und ohne Fahrzeug
Mit dem Begriff “Passagier” werden alle Personen bezeichnet,
die aufgrund der vorgezeigten Transporttickets befördert
werden, entsprechend den
Allgemeinen Transportbedingungen für Passagiere und Fahrzeuge,
die in den Hafenbüros oder an Bord der Schiffe erhältlich
sind. Mit dem Begriff
“ Transportunternehmen” und/oder “Gesellschaft” wird das Unternehmen
MOBY S.p.A. - Geschäftssitz: Via Conservatorio, 17 - 20122
Milano - Italien (C.F. 04846130633 - P.I.13301990159)
bezeichnet. Das Transportunternehmen verpflichtet sich, die Passagiere
und Fahrzeuge gemäß den
vorgenannten allgemeinen Transportbedingungen zu befördern.
Mit der Bestellung oder dem Kauf der betreffenden Fahrkarte (auch
telefonisch) erklärt
jeder Passagier ausdrücklich, diese Bedingungen in
Kenntnis genommen zu haben und er verpflichtet sich, sie in vollem
Umfang einzuhalten.
1.-TRANSPORTREGELUNGEN: Der Beförderungsvertrag
zwischen dem Transportunternehmen und den Passagieren unterliegt
italienischem
Recht,
sofern die nachfolgenden Reisebedingungen keine anderslautenden Regelungen
enthalten. Das Transportunternehmen haftet nicht für Schäden,
die
entstehen durch Streik, durch fehlende und/oder verspätete Fahrten
wegen schlechten Wetterbedingungen, durch technische oder mechanische
Defekte am Schiff, durch Zwischenfälle, die vom Transportunternehmen
nicht zu vertreten sind, durch Quarantäne, Krieg und jede Form
der höheren Gewalt. Das Transportunternehmen behält
sich das Recht vor, Abfahrtszeiten, Konditionen und Tarife ohne Vorankündigung
zu ändern. Die
Ankunfts- und Abfahrtszeiten sind auf der Basis der Distanzen
der einzelnen Häfen
kalkuliert. Das Transportunternehmen hat etwaige Verzögerungen
die durch den Hafenbetrieb entstehen, nicht zu verantworten.
Der geplante Schiffseinsatz kann jederzeit seitens des Transportunternehmens
ohne Angabe von
Gründen verändert werden. Bitte nehmen Sie einen gültigen Prospekt
mit, denn darin befinden sich u.a. wichtige Telefonnummern.
2.-TICKETS: Das
Ticket ist namentlich ausgestellt, nicht übertragbar
und nur für die im Ticket genannten Überfahrten gültig.
Der Passagier muss das
Ticket aufbewahren und auf Verlangen einem Offizier oder dem Vertreter
des Transportunternehmens vorzeigen. Liegt kein gültiger Fahrschein
vor, wird der doppelte Fährpreis erhoben und evtl.
Schadensersatz gefordert. Bestätigungen von Reisebüros
für Überfahrten
in Form eines Briefes können nicht akzeptiert werden.
Bei nicht korrekten Angaben über Personenzahl,
Fahrzeuge etc., muss der Differenzbetrag an Ort und Stelle nachgezahlt
werden. Bei falschen Längen - u. Höhenangaben
kann eine Warteliste erforderlich und die Einschiffung verweigert
werden. Open- Date-
Tickets können nicht ausgestellt werden.
3.-STORNIERUNGEN/ERSTATTUNGEN: Für Stornierungen werden Gebühren
in Rechnung gestellt, unabhängig ob das Ticket bereits ausgestellt
wurde oder nicht. Diese sind wie folgt: SARDINIEN und KORSIKA: bis
30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises ; 29 Tage – 3 Tage vor
Abfahrt:
20% des Reisepreises; ab 48 Std. – 1 Std. vor Abfahrt: 50% des Reisepreises;
bei Nichterscheinen oder späterer Stornierung 100% Gebühr.
ELBA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29
Tage – 10 Tage vor Abfahrt: 20% des Reisepreises. Bei späterer
Stornierung keine Erstattung. Das Ticket kann, wenn es vor
der gebuchten Überfahrt storniert und entsprechend
neu eingebucht wurde, im Ausstellungsjahr zu einer Überfahrt
nach Elba genutzt werden (evtl. Preisdifferenzen etc. werden berechnet). Ist keine
Stornierung erfolgt, erlischt dieser Anspruch.
PEX-TARIFE
und AUTOTARIF 1 €:
siehe Punkt 6.
4.-VERLUST DES TICKETS: Der Verlust oder Diebstahl
eines Tickets muss sofort der Buchungsstelle gemeldet
werden. Ersatztickets
dürfen
nur
gegen Bezahlung ausgestellt werden. Eine Rückerstattung erfolgt
nur bei Vorlage des MOBY Lines Ersatztickets 3 Monate nach Abfahrtstermin
und
nach vorheriger Überprüfung der nicht benutzten Originaltickets.
5.-UMBUCHUNGEN/ERSTATTUNGEN:
Pro Umbuchung werden € 10,00 (zusätzlich
zum evtl. erforderlichen Aufpreis für Änderungen in der
Saisonzeit, Personenanzahl oder Fahrzeugwechsel) fällig. Tickets
die von Hand abgeändert und nicht mit dem MOBY Lines Europe
– Stempel versehen sind, werden nicht akzeptiert. PEX –
TARIFE und AUTOTARIF 1 €: siehe Punkt 6. Erstattungen können
nur innerhalb 4 Wochen und gegen Vorlage aller Originale
bei der Agentur beantragt werden, bei der das Ticket gekauft wurde
und wenn diese von der zuständigen Hafenagentur
oder dem Zahlmeister im Ticket mit Datum, Stempel und Unterschrift bescheinigt
sind (pro Strecke). Bei Teilstornierungen werden Gebühren lt.
Punkt 3
(Stornobedingungen) fällig. Erstattungen für Strecken-
oder Abfahrtsänderungen vor Ort k önnen nicht vorgenommen
werden.
6.- PEX TARIFE und AUTOTARIF
1 €: Nur begrenzte Verfügbarkeit,
nur gültig im Tarif Best Price A. SARDINIEN und KORSIKA: Keine
Rückerstattung bei Storno oder Nichtantritt der Reise/Teilstrecke.
Umbuchung möglich gegen Gebühr (10 € Korsika, 20 € Sardinien
pro Fahrt) zuzüglich des evtl. erforderlichen Differenzbetrages.
ELBA+SARDINIEN VIA KORSIKA: Die Sondertarife sind weder umbuchbar
noch können Sie erstattet werden.
7.-EINSCHIFFUNG: Muss spätestens
90 Min. vor Abfahrt erfolgen (ohne Fahrzeug mind. 30 Min. vorher).
8.-FAHRZEUGE/BESONDERHEITEN: Bitte beachten Sie die
vorgeschriebenen Fahrzeug-Kategorien. A) Gasangetriebene Fahrzeuge
müssen bei
der
Buchung und Einschiffung gesondert angemeldet werden. B) Die Alarmanlagen
der Fahrzeuge müssen auf dem Schiff ausgeschaltet sein. C.)
Bei der
Längen- und Höhenangabe benötigen wir die Gesamtmaße
der einzelnen Fahrzeuge inkl. evtl. Heck- und Dachträger. Kat.
1 und 2 ist nur für Fahrzeuge unter 1,85m Höhe
erlaubt. Der Überhöhenzuschlag ist
hier nur für Dachgepäck erlaubt. Fahrzeuge ohne Dachgepäck
ab 1,86m Höhe (lt. Kfz-Schein) müssen generell
als Sonder- Kfz angemeldet werden und zuzüglich
ab 2,21 m Höhe einen Überhöhenzuschlag (wenn ausgeschrieben)
zahlen. Bei falschen Angaben und/oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann
eine Warteliste erforderlich und die Bef örderung verweigert
werden.
9.-KINDER UND JUGENDLICHE: Bis einschl. 17 J. erfolgt
die Beförderung
nur in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder unter 4 Jahren in
Begleitung ihrer Eltern sind im Preis eingeschlossen. Sie haben jedoch
keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz oder ein Kabinenbett.
Kinder von 4 -
einschl. 11 J. erhalten 50% Erm. auf den Passagiertarif (ohne Taxen).
10.-HAUSTIERE: Hunde und Katzen müssen geimpft sein (Impfzeugnis
erforderlich). Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der Länder.
Hunde
müssen an Bord einen Maulkorb tragen und dürfen nicht in
die Kabine und in die Gesellschaftsr äume.
11.-WICHTIGER HINWEIS: Folgend L.D. Nr. 251 vom 13.10.1999 und in
Bezug auf die EU-Anweisung 98/41 vom 18.06.1998 haben wir unseren
Kunden folgendes bekannt zu geben: ART. 4 PASSAGIER - INFORMATION
Jeder Passagier, der spezielle Hilfe oder Assistenz in einer Notfallsituation benötigt,
muss sofort bei der Einschiffung das Transportunternehmen davon in
Kenntnis setzen. Alle Passagiere müssen bereits bei
der Reservierung folgende Angaben machen: Familienname,
Vorname (oder Initial), Geschlecht, Alters-Kategorie (Baby, Kind,
Erw.) Jegliche Änderung in Bezug
auf die obigen Angaben, die im Zeitraum zwischen Reservierung
und Überfahrt
eintritt, ist sofort mitzuteilen. Die persönlichen Daten werden
nur für die vorgesehene Zeit und in Bezug auf die EU-Anweisung
verwendet. Für
die Einhaltung der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder
haftet der Reisende. Kosten, die durch das Fehlen gültiger Reisepapiere
entstehen, k önnen vom Transportunternehmen in Rechnung gestellt
werden.
12.-KABINEN- UND LIEGESESSELBUCHUNGEN: Passagiere
mit Kabinen- und Liegesesselreservierung müssen sich
sofort nach der Einschiffung
an der Rezeption des Schiffes melden. 90 Min. nach Abfahrt werden
die Pl ätze an Warteliste -Passagiere weitergegeben.
13.-HAFENTAXEN,
ZUSCHLÄGE UND ÖRTLICHE
STEUERN: Sind im Passagepreis nicht eingeschlossen und werden gesondert
bei
der
Buchung berechnet. Änderungen sind jederzeit möglich.
14.-VERSICHERUNGEN: Wir empfehlen den Abschluss
einer Reiser ücktrittskostenversicherung.
15.-RESERVIERUNGEN: Reservierungen für die Fähren des
Transportunternehmens erfolgen über MOBY Lines Europe GmbH,
Wilhelmstr. 36-38,
65183 Wiesbaden oder über andere Agenturen des Transportunternehmens.
16.-GERICHTSSTAND: Neapel. Es gilt italienisches Recht.
MOBY - Via Conservatorio, 17 - 20122 Milano - Italien (C.F. 04846130633
P.I.13301990159).
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Informativer
Auszug der Transportbedingungen
Im
Folgenden wird ein informativer Auszug der Transportbedingungen
aufgeführt, der für Sie nützlich sein kann. An anderer
Stelle werden dieselben Bedingungen vollständig wiedergegeben.
Der
Transport wird von der Tirrenia unter den Konditionen, die von
den "Vorschriften für den Transport von Passagieren und
Gepäck" und den "Vorschriften für den Transport
von Kraftfahrzeugen und Passagieren", welche auch in den Büros
der Gesellschaft und des Bordkommandos aushängen, und unter
den Konditionen, die von der italienischen Schifffahrtsordnung oder,
sollten die Bestimmungen der Ordnung fehlen und keine entsprechenden
anwendbar sein, von den Artikeln des italienischen Gesetzbuches vorgesehen
sind, übernommen.
Mit dem Erwerb des Fahrscheins werden diese Konditionen in jeder
Hinsicht anerkannt.
PREISE,
GEBÜHREN UND BUCHUNG
Alle Preise enthalten bereits MwSt (falls zu zahlen) und Gebühren.
Bei dem Erwerb des Fahrscheins sind neben den Kosten für die
reine Überfahrt auch die Vorverkaufsgebühren und die Gebühren
für die Platzkarte oder den Garagenstellplatz zu entrichten.
Diese Gebühren unterliegen keinerlei Preisnachlass oder Vergünstigung
und sind im Falle einer Umbuchung oder Stornierung nicht rückzahlbar.
Die Buchungskosten liegen bei € 3,87 pro Person und bei € 5,42 pro
Kraftfahrzeug.
An den Fahrkartenschaltern der Tirrenia und den konventionierten
Reisebüros können Platzkarten und Garagenstellplätze
weit im Voraus gebucht werden. Der endgültige Fahrschein muss
nicht gleichzeitig erworben werden, mit Ausnahme des Zeitraums vom
15. Mai bis zum 15. September, in dem lediglich der Erwerb endgültiger
Fahrscheine gestattet ist, sollten sie für den Zeitraum zwischen
dem 15. Juni und dem 15. September gültig sein.
Für Buchungen, die direkt von dieser WEB-Seite aus oder telefonisch über
das Reservierungs- und Informationszentrum ausgeführt werden,
gelten die auf den entsprechenden Seiten angegebenen Informationen.
Die gebuchten Plätze sind bis zu dem auf dem Buchungsschein
angegebenen Fälligkeitsdatum gültig; sollte bis zu diesem
Fälligkeitsdatum kein Fahrschein erworben worden sein, werden
die zugeteilten Plätze automatisch storniert und die bereits
gezahlten Beträge können in keinem Fall zurückgezahlt
werden.
Im Falle einer Bestätigung und somit einer Umwandlung der Buchung
in einen endgültigen Fahrschein fallen keine weiteren Vorverkaufsgebühren
oder Gebühren für die Platzkarte oder den Garagenstellplatz
an, da sie bereits mit der Buchung entrichtet worden sind.
EINSCHIFFUNG
Sollte Ihre Reise eine italienische Anlegestelle zum Ziel haben
und sollten Sie kein Auto mit sich führen, reicht es,
wenn Sie sich mindestens eine Viertelstunde vor der Abfahrt
am Kai einfinden.
Sollten Sie sich auf dem Weg nach Tunis befinden, müssen Sie
sich mindestens eine Stunde vor der Abfahrt auf dem Kai einfinden,
um die Grenzformalitäten zu erledigen.
Sollten Sie ein Auto mit sich führen, müssen Sie sich mindestens
zwei Stunden vor der Abfahrt am Schiff einfinden; nach Ablauf dieser
Frist verfällt das Einschiffungsrecht. Falls die Einschiffung
an der Anlegestelle in Tunis erfolgt, muss 48 Stunden vor der Abfahrt
Kontakt mit dem Büro der Gesellschaft im Hafen aufgenommen werden.
STORNIERUNG
DER REISE UND RÜCKERSTATTUNG DES FAHRSCHEINS
Sollten Sie die Reise absagen, haben Sie das Recht auf die Rückerstattung
des Überfahrtpreises abzüglich folgender Stornierungsgebühren:
•
10% für Überfahrten, die bis zu einem Tag vor Abfahrt
des Schiffs storniert werden;
• 25% für Überfahrten, die am Tag der Abfahrt des Schiffs
storniert werden
Im Falle einer
Stornierung muss der Anspruch auf Rückerstattung
innerhalb von sechs Monaten nach geplanter Abfahrt geltend gemacht
werden, da er ansonsten verfällt.
Sollte die Reise nicht storniert werden, entfällt der Anspruch
auf Rückerstattung.
EXKLUSIVE KABINENNUTZUNG
Wenn
Sie eine Kabine exklusiv nutzen möchten, ist für
jedes nicht belegte Bett die Hälfte des vollen Preises zu zahlen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, in einigen Jahreszeiten keine Kabinen
zur Exklusivnutzung zur Verfügung zu stellen.
BORDKONTROLLEN
Sollte sich während der Überfahrt herausstellen, dass ein
Reisender nicht mit dem Vergünstigungsbeleg ausgestattet ist,
der den von der Ausgabestelle gewährten reduzierten Preis des
Fahrscheins rechtfertigt, ist er dazu verpflichtet die Differenz
zwischen dem reduzierten und dem vollen Preis mit einem Aufschlag
von 100% zu zahlen.
MITGEFÜHRTE
KRAFTFAHRZEUGE
Die entsprechenden Preise enthalten bereits die Ein- und Ausschiffungskosten.
MITGEFÜHRTES
AUTO
Die Preisgruppen sind folgende:
1. Gruppe: bis zu einer Länge von 4 Metern;
2. Gruppe: länger als 4 Meter.
Für Kraftfahrzeuge, die mit oder ohne Gepäck auf dem Dach
eine Höhe von 1,80 Metern überschreiten, gelten die Tarife
für "Wohnwagen".
Bei dem Erwerb des Fahrscheins muss der Transport von Fahrzeugen
mit Flüssiggasantrieb angegeben werden. Wer die Angabe dieser
Information versäumt, verliert das Recht zur Einschiffung.
Kraftfahrzeugen, die nicht zugelassene gefährliche oder gesundheitsschädliche
Waren oder Behälter mit entflammbarem Inhalt im Allgemeinen
transportieren, ist die Einschiffung nicht gestattet.
WOHNWAGEN,
KLEINBUSSE, KLEINTRANSPORTER, GEPÄCKANHÄNGER,
BOOTSANHÄNGER, REISEMOBILE
Für alle oben aufgeführten Fahrzeuge gelten die Preise
pro Linearmeter. Teile über oder unter 25 cm werden jeweils
zum halben Meter auf- oder abgerundet. Für Kleinbusse mit mehr
als 8 Sitzen gelten die Tarife für "Autobusse". Kleintransporter
mit mehr als 15 cbm Volumen gelten als kommerzielle Fahrzeuge und
müssen mit einem Frachtbrief verschickt werden.
BUSSE
Befördern sie Passagiere, gelten die Preise pro Linearmeter;
andernfalls fallen sie in die Kategorie der kommerziellen Fahrzeuge
und müssen mit einem Frachtbrief verschickt werden.
BOOTE
ODER ANDERE OBJEKTE AUF DEM DACH MITGEFÜHRTER AUTOS
Sollte
ein Auto die Gesamthöhe von 1,80 Metern überschreiten,
gilt für das Fahrzeug der Tarif für "Wohnwagen".
Außerdem sind die Zusatzkosten für Boote und andere auf
dem Dach mitgeführte Objekte zu entrichten.
Ü
berschreitet die Länge des Bootes die Länge des Autos,
werden Zusatzkosten fällig, die auf der Basis der zusätzlichen
Länge errechnet werden.
Für per Hand mitgeführte Surfbretter, Kanus und Fahrräder
sind die jeweiligen Zusatzkosten für "Surfbretter" oder "Fahrräder" zu
entrichten.
Der Transport von Surfbrettern, kleinen Booten, Kanus und Gepäckstücken,
die auf dem Dach mitgeführter Autos transportiert werden, ist
kostenfrei, wenn sie die Länge des Autos und die maximale Gesamthöhe
von 1,80 Metern nicht überschreiten.
MITGEFÜHRTE GEPÄCKSTÜCKE
Handgepäck kann in die Kabine oder an den zugewiesenen Platz
mitgenommen werden. Es werden nur Handgepäckstücke als
solche angesehen, wenn sie ausschließlich persönliche
Gegenstände enthalten. Gepäck, das auf Grund seiner Größe
nicht in der Kabine untergebracht werden kann, muss im Gepäckraum
abgegeben werden.
Nicht sperrige Wertgegenstände oder Geld können kostenlos
im Büro des Bordkommissars untergebracht werden.
MITGEFÜHRTE
HAUSTIERE
Der Transport von Hunden
und Katzen ist möglich. Hunde müssen
mit einem Maulkorb ausgestattet sein und werden während der
Reise im Schiffshundezwinger untergebracht. Die Unterbringung von
Hunden kleiner Größe in der Kabine ist mit vorheriger
Genehmigung des Kapitäns erlaubt. Katzen können in kleinen
Käfigen oder Katzenkörben mitgeführt werden. Die Besitzer
sind während des Transports für Unterhalt und Pflege der
Tiere sowie für jegliche Risiken verantwortlich.
Folgende Dokumente sind für mitreisende Tiere erforderlich:
•
für alle Überfahrten: ein tierärztliches Attest, das
bescheinigt, dass das Tier nicht von Krankheiten befallen ist;
•
für Überfahrten nach Sardinien: außer oben genanntem, ein tierärztliches
Attest, das die Impfung gegen Tollwut bescheinigt;
•
für Überfahrten nach Tunis: außer erstgenanntem, das in jedem
Fall bescheinigen muss, dass das Tier während der letzten sechs Wochen
keine ansteckenden Krankheiten hatte, auch ein tierärztliches Attest,
das die Impfung gegen Tollwut bescheinigt, und wenigstens einen Monat, aber
keinesfalls mehr als sechs Monate vor der Abfahrt ausgestellt wurde.
DOKUMENTE
FÜR DAS AUSLAND
Sollten
Sie nach Tunis reisen, müssen Sie über die für
Tunesien erforderlichen Einreisedokumente verfügen. Die Gesellschaft
ist von jeglicher Verantwortung entbunden, sollten Sie auf Grund
fehlender oder mangelhafter Dokumente nicht ausschiffen können. |